Sie fragen – die HOPA antwortet
Diagnose Krebs – was nun? Wenn Patientinnen und Patienten zu uns kommen, haben Sie naturgemäß viele Fragen. Wir, Ärztinnen und Ärzte der HOPA, haben für Sie die häufigsten Fragen aus unterschiedlichen Themengebieten unserer Praxis zusammengefasst und beantwortet. Im persönlichen Gespräch gehen wir selbstverständlich auf Ihre ganz individuellen Fragen, Ängste und Sorgen ein und stehen Ihnen als erfahrener Spezialist zur Seite.
Erste Fragen nach der Krebsdiagnose
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Diese Fragen stellen sich viele Menschen, die sich mit der Diagnose Krebs konfrontiert sehen. Ich möchte gerne eines vorwegnehmen: Sie sind nicht schicksalshaft ausgewählt worden. Natürlich können Faktoren wie Rauchen, Trinken und mangelnde Bewegung das Risiko einer Krebserkrankung erhöhen, aber auch Menschen, die ihr ganzes Leben komplett gesund gelebt haben, können an Krebs erkranken. Andersherum gibt es auch Menschen, die ein ungesundes Leben führen und nie an Krebs erkranken. Die Lebenserwartung der Menschen ist in den letzten Jahrzehnten von durchschnittlich 68 auf 88 Jahre gestiegen – damit stieg auch die Zahl der Menschen, die irgendwann im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken, da viele Krebserkrankungen erst im höheren Alter auftreten. Schuldgefühle sind hier total fehl am Platz. Machen Sie sich bitte keine Gedanken darüber, was sie falsch gemacht haben könnten. Auch erbliche Vorbelastungen, die man nicht beeinflussen kann, können eine Rolle spielen.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Ich rate Ihnen dazu, Ihre Familie in die Geschehnisse einzubeziehen. Einige Betroffene wollen Ihre Familie schonen und Ihnen aus Rücksichtnahme erst einmal nichts von ihrer Erkrankung erzählen. Aber eine Krebserkrankung ist eine einschneidende Erfahrung, die sich kaum verheimlichen lässt. Selbst kleine Kinder von Patienten spüren, dass irgendetwas los ist. Hier helfen Offenheit und Ehrlichkeit, um die Situation gemeinsam zu meistern. Wer seine Krebserkrankung für sich behält und mit niemandem darüber spricht, riskiert soziale Isolation. Nur wer von den schwierigen Umständen weiß, kann Verständnis dafür aufbringen und Unterstützung leisten – auch auf emotionaler Ebene. Ich als Onkologe helfe gerne dabei, es den Angehörigen zu sagen und alle Fragen rund um die Erkrankung und alles, was dazu gehört, mit viel Zeit und Ruhe zu erklären. Meine Patienten bringen häufig ihre Partner, Kinder oder enge Freunde mit in die Sprechstunde. Das empfehle ich auch jedem, denn Gespräche über die eigene Krebserkrankung sind immer ein Ausnahmezustand. Vier Ohren hören mehr als zwei und es hilft enorm Informationen aus erster Hand zu erhalten und diese im Nachhinein noch einmal durchzusprechen. Von Krebs ist selten nur die Patientin oder der Patient allein betroffen. Deshalb wollen wir von der HOPA die Familien unbedingt mit einbinden, sofern die Patienten einverstanden sind. Nur so kann die Familie Sie aktiv unterstützen und nur so kann Ihrer Familie die Unsicherheit im Umgang mit Krankheit und Behandlung genommen werden. Sollten Sie sich aktuell in der Situation befinden, Ihrer Familie noch nicht gesagt zu haben, dass Sie Krebs haben: Fassen Sie sich ein Herz. Wir unterstützen Sie dabei und sind für Sie da.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber von Ihrer Krebserkrankung zu erzählen. Sollten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können, muss Ihr Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden, die Erkrankung selbst ist jedoch auf der Krankschreibung nicht vermerkt. Die meisten meiner Patienten informieren Ihre Arbeitsstelle nach einer ersten Verarbeitungszeit über ihre Erkrankung. Manchmal gehen mit der Behandlung auch sichtbare Begleiterscheinungen wie Haarverlust durch die Chemotherapie einher – so dass sich daraus gelegentlich schon ein Erklärungsbedarf ergibt. Grundsätzlich entscheidet natürlich jeder für sich, wie offen er oder sie mit der Erkrankung im Job umgeht. Einige Betroffene haben die Befürchtung, von Ihrem Umfeld als weniger leistungsstark wahrgenommen zu werden und wollen die Diagnose Krebs deshalb geheim halten. In diesem Fall kann man allerdings nicht erwarten, dass auf die persönliche Situation Rücksicht genommen wird. Klare Absprachen darüber, was trotz der Erkrankung im Job geleistet werden kann und was nicht bzw. wie lange man ausfällt, können den Erwartungsdruck auf allen Seiten senken. Auch über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sollte man nachdenken. Er sorgt im Berufsleben für mehr Sicherheit und Entlastung – zum Beispiel durch zusätzlichen Kündigungsschutz, Freistellung von Mehrarbeit und zusätzliche Urlaubstage.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Auf diese Frage gibt es keine Standard-Antwort. Wenn Sie es wollen und Ihr Körper es zulässt, können Sie Ihren Beruf weiter ausüben. Ein ‚normaler Alltag’ ist für manche Betroffene eine wahre Kraftquelle. Viele Krebspatienten jedoch sind während der Therapie – und einige auch darüber hinaus – nicht mehr so belastbar wie vorher bzw. zweitweise nicht arbeitsfähig. Hören Sie auf sich und Ihren Körper und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, sollten Sie sich überfordert fühlen. Dann könnte eine Arbeitszeitreduktion eine denkbare Lösung sein. Viele Betroffene können ihren Beruf während oder nach der Krebstherapie aus körperlichen oder psychischen Gründen gar nicht mehr oder nicht mehr in dem Maße wie früher ausüben. Hier empfehle ich eine sozial- und arbeitsrechtliche Beratung zum Thema Wiedereingliederung oder berufliche und private Neuorientierung. Eine gute Anlaufstelle ist zum Beispiel die Beratungsstelle Krebs und Beruf der Else-Cremer-Stiftung – weitere Informationen finden Sie hier: www.krebs-und-beruf.de.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Krebs betrifft niemals nur den Körper. Die Belastung durch Diagnose, Behandlung und Prognose bedeutet auch eine psychische Ausnahmesituation der Patienten, der sie nicht automatisch alleine gewachsen sind. Manchmal treten sogar Angstzustände, seltener depressive Reaktionen auf. Viele Patienten machen die Erfahrung: Reden hilft! Die psychisch einfühlsame Begleitung durch den Onkologen oder Hausarzt und oft zusätzlich durch einen erfahrenen Psychoonkologen ist für die ganzheitliche Betreuung des Patienten unabdingbar. Für manche Patienten ist zusätzlich die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe hilfreich, in der sie sich unter Menschen, die Ähnliches durchmachen, gut aufgehoben fühlen. Auch online finden sich inzwischen zahlreiche Angebote des Austausches. Nur bei medizinischen Empfehlungen sollte, gerade Online-Informationen betreffend, eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen, weil allgemeine oder beunruhigende Informationen auch zur Verunsicherung beitragen können, wenn diese beispielsweise für die spezielle Situation des Patienten keine relevante Bedeutung haben.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Natürlich bekommen Sie alle wichtigen Informationen, die Sie selbst betreffen, von Ihrem Arzt. Er kennt Sie und ihre individuelle Krankheitssituation am besten. Wenn Sie sich darüber hinaus allgemeiner über das Thema Krebs informieren möchten, gibt es zum Beispiel im Internet bei der Deutschen Krebsgesellschaft seriöse und fundierte Beiträge: www.krebsgesellschaft.de. Auch die DGHO, die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, liefert viele gute Informationen – online zu finden unter www.dgho.de. Es schadet nicht, sich verschiedener Informationsquellen zu bedienen, um sich auch zu Hause in Ruhe zu informieren. Oftmals ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt allerdings zielführender als eine Google-Recherche auf eigene Faust. Da steht man hinterher meist vor mehr Fragezeichen als vorher. Bringen Sie aber gerne eigene Themen, Impulse und all Ihre Fragen mit ins Arztgespräch – wir helfen Ihnen, die für Sie wichtigen und richtigen Informationen herauszufiltern.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Alle Patienten, die sich an uns wenden, suchen schnellstmöglich kompetenten ärztlichen Rat. Dies ist auch unser Ziel. Wir bemühen uns um zeitnahe Termine. In der Regel bekommen Sie binnen 24 Stunden einen Rückruf zur Terminvereinbarung. Um Ihnen von Ihrem ersten Besuch an gezielt helfen zu können, bereiten wir uns gut darauf vor. Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie uns die Ihnen oder Ihrem Hausarzt bereits vorliegenden Krankenunterlagen übersenden, die wir im Vorwege studieren. So können wir am schnellsten auf die konkrete Krankheitssituation unserer Patienten eingehen und bereits erste diagnostische Schritte einleiten oder therapeutische Konzepte in Erwägung ziehen. Sollten wichtige Unterlagen fehlen, können wir diese ansonsten erst nach Ihrer Einverständniserklärung anfordern, was Prozesse verzögern kann. Wir sind bemüht, Ihnen stets schnell und hochqualifiziert zu helfen. Bei Ihrem ersten Besuch bei uns und auch bei jedem weiteren Termin erklären wir Ihnen immer ganz genau, welche nächsten Schritte wir Ihnen warum empfehlen. Unser Anspruch ist nicht nur, die beste Therapie für Sie zu finden, sondern auch, dass Sie alles verstehen und alle Entscheidungen mittragen.
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Nein, keinesfalls. Neben der klassischen Chemotherapie, Operation und Bestrahlung gehören inzwischen molekular-zielgerichtete Behandlungen, Immuntherapien und hormonelle Maßnahmen zum Standardrepertoire der modernen Onkologie. Auch gibt es nicht die eine richtige Therapie für jede Krebsart oder jeden Krebspatienten. Je nach Ursprungsgewebe und spezieller Tumorbiologie unterscheidet man unterschiedlichste Erkrankungen mit jeweils eigener Wachstums- und Ausbreitungsdynamik. Uns steht in der Diagnostik und Therapie heute eine Vielzahl von Verfahren zur Verfügung. Es ist jedoch tatsächlich so, dass eine Chemotherapie in vielen Fällen ein wichtiger Bestandteil des Therapiekonzeptes ist. Dabei hat sich die Verträglichkeit durch spezielle Begleitmedikamente deutlich verbessert. Übelkeit spielt heute keine wesentliche Rolle mehr und auch der vorübergehende Haarausfall betrifft als Nebenwirkung nur einen Teil der eingesetzten Medikamente.
Bei der Entscheidung, welche Therapie für Sie die richtige ist, betrachten wir aber niemals nur die Erkrankung allein, sondern immer den ganzen Menschen. Wir nehmen Ihre persönlichen Sorgen ernst und versuchen, alle Begleitumstände in die Auswahl der für Sie beste Behandlung mit einfließen zu lassen.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Bespricht ein Arzt die Therapieempfehlung für einen Patienten in einer so genannten Tumorkonferenz, spricht man von einer qualifizierten Erstmeinung. In diesen interdisziplinären Tumorkonferenzen betrachten Onkologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Chirurgen, Dermatologen und weitere Spezialisten gemeinsam Fälle und erarbeiten individuelle Therapiekonzepte. In der HOPA finden solche Fall- bzw. Tumorkonferenzen mehrmals wöchentlich statt. Auch aufgrund unserer Einbindung in ein großes Ärztezentrum ist es für uns selbstverständlich, eng mit anderen Fachrichtungen zu kooperieren. Unsere Patienten profitieren bei Diagnostik und Therapie von dieser interdisziplinären Zusammenarbeit.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Ist es tatsächlich Krebs? Und muss eine Operation oder Chemotherapie wirklich sein? Die Diagnose Krebs geht oft mit einem Schock und Zweifeln einher, was völlig nachvollziehbar ist. Wenn eine Patientin oder ein Patient gerade zu Beginn einer Behandlung Zweifel an der Therapieempfehlung hat, raten wir immer dazu, eine zweite Meinung einzuholen. Denn Vertrauen in die von uns Ärzten empfohlene ‚Marschrichtung’ ist wichtig. Eine zweite Meinung kann Zweifel und Unsicherheiten ausräumen. Sie sollen Gewissheit fühlen, dass der vorgeschlagene Weg für Sie der bestmögliche ist und nationalen und internationalen Standards entspricht. Gerne senden wir einem für Ihre Krankheit besonders geeigneten Kollegen eine Kopie Ihrer Krankenakte sowie alle Befunde zu, die er für seine qualifizierte Zweitmeinung benötigt oder vereinbaren für Sie einen Termin für eine Zweitmeinung. In gleicher Weise beraten wir selbst viele Patienten, die wegen einer Zweitmeinung zu uns geschickt werden.
Auch die Krankenkassen und Krebsberatungsstellen helfen bei der Suche nach einem geeigneten Facharzt. Haben Sie bitte keine Scheu, Ihren Wunsch nach einer Zweitmeinung bei Ihrem Arzt anzusprechen. Er sollte so souverän und professionell sein, dies nicht persönlich als Misstrauen aufzufassen – andernfalls ist Obacht geboten! Wir bei der HOPA sehen es so: Es geht um SIE, IHRE Erkrankung und IHRE Gefühle – und wir möchten alles daran setzen, dass Sie sich gut von uns versorgt fühlen. Wenn dazu eine Zweitmeinung notwendig ist, dann machen wir das selbstverständlich möglich. Sie sollen zu Beginn der Therapie sicher sein, dass sie ein onkologisches Team gefunden haben, dem Sie vertrauen und dem Sie fachlich und menschlich zutrauen, Sie langfristig durch den Erkrankungsverlauf zu begleiten. Im Übrigen besteht in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch auf eine zweite Meinung. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie möglichst vor Beginn einer Therapie diese Gewissheit durch eine Zweitmeinung herstellen. Zweit- und Drittmeinungen während einer laufenden Behandlung können zu Behandlungsverzögerungen führen, die nachteilig für den Behandlungsverlauf sind.“
Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Je nachdem, welche Erkrankung Sie haben und welche Therapiemaßnahmen ergriffen werden, haben Sie unter Umständen Kontakt zu mehreren Ärzten – Ihrem Hausarzt, Ihrem Arzt in einer onkologischen Schwerpunktpraxis wie der HOPA, Klinikärzten, Strahlentherapeuten und ggf. weiteren Spezialisten aus anderen Fachbereichen. Einige sehen Sie öfter, andere vielleicht nur einmal. Sehr wichtig ist, sich einen medizinischen Partner zu suchen, der Sie als behandlungsführender Arzt durch die gesamte Therapie begleitet. Das ist genau die Aufgabe der Onkologen in der onkologischen Schwerpunktpraxis: Wir sind ab der Diagnose, die Therapie hindurch und darüber hinaus Ihr fester Ansprechpartner und behalten für Sie fachübergreifend den Überblick und koordinieren alle für Ihre Therapie notwendigen medizinischen Maßnahmen.“
Gebärmutterhalskrebs
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Symptome können Blutungs- oder Zyklusunregelmäßigkeiten sein – so genannte azyklische Blutungen, die nicht dem typischen Menstruationsrhythmus alle vier Wochen folgen, häufiger oder auch stärker sind. Auch vermehrter Ausfluss kann ein Anzeichen sein. Jedoch können all diese Symptome auch auf andere Erkrankungen hinweisen oder auch bei gesunden Frauen auftreten. Tatsächlich wird Gebärmutterhalskrebs in der Regel nicht selbst bemerkt, sondern bei der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung festgestellt.“
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Jede Frau sollte ab 20 Jahren einmal im Jahr zur gynäkologischen Krebsvorsorge gehen – wenn sie die Pille einnimmt, auch schon früher. Bei dem so genannten PAP-Abstrich werden von der Oberfläche des Gebärmutterhalses mit einem Tupfer oder einen kleinen Bürste Zellen abgestreift, auf einen Objektträger aufgetragen und später im Labor untersucht. Seit Januar 2020 erhalten Patientinnen ab 35 Jahre alle drei Jahre einen Abstrich und einen HPV-Test. Wenn der HPV-Test negativ ist, ist eine Gebärmutterhalserkrankung praktisch ausgeschlossen.““
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Untersuchungen zeigen, dass Gebärmutterhalskrebs fast immer durch Humane Papillomviren – HPV – ausgelöst wird. Eine HPV-Infektion kann man fast ausschließlich über Intimkontakt, also Geschlechtsverkehr, bekommen. Die Wahrscheinlichkeit, einmal im Leben diese Infektion zu bekommen, liegt bei über 80 Prozent. Aber: Die meisten infizierten Frauen oder Männer bemerken diese Infektion gar nicht. Es gibt ungefähr 100 verschiedene HPV-Typen und nur etwa 5 bis 10 von ihnen sind Hochrisikoviren, die zu bösartigen Zellveränderungen führen können. Dementsprechend bedeutet HPV-positiv erst einmal gar nichts. Ist es ein so genannter Low-Risk-Virus, ist er meist harmlos. Frauen, bei denen ein Hochrisikovirus festgestellt wird, sollten häufiger zur Kontrolluntersuchung gehen – etwa alle sechs bis zwölf Monate.“ Bei den meisten Menschen heilt die Infektion von alleine aus. Bei wenigen Menschen bleibt die Infektion jedoch bestehen und kann nach vielen Jahren Gebärmutterhalskrebs verursachen. Neben HPV zählen statistisch gesehen auch das auch Rauchen, häufiger Partnerwechsel und viele Kinder zu den Faktoren, die ein höheres Gebärmutterhalskrebsrisiko bedeuten können.“
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Aktuell sind die Impfungen für Mädchen zwischen 9 und 18 Jahren eine Regelleistung der Krankenkassen. Hier gilt: je früher, desto effektiver. Wird ein Kind zwischen 9 und 15 Jahren geimpft, muss es nur zweimal statt dreimal geimpft werden. Diese Impfungen sollen lebenslang schützen. Auch Jungen können gegen HPV geimpft werden. Zwar sind männliche Träger von HPV-Infektionen weniger gefährdet, weil daraus nur selten Peniskarzinome entstehen, aber auch aus Gründen der Ansteckung ihrer Geschlechtspartnerinnen ist eine Impfung sinnvoll. Die Impfung schützt leider nicht vor allen, aber immerhin vor neun verschiedenen HPV-Hochrisikotypen.
Auch nach einer HPV-Infektion ist eine Impfung noch möglich. Es gibt Studien die zeigen, dass dadurch das Immunsystem noch einmal stärker aktiviert wird, gegen die Viren anzukämpfen. Man spricht deshalb von einer therapeutischen Impfung. Diese sind keine Regelleistung de Krankenkassen. Nach meiner Erfahrung übernehmen dennoch viele Kassen die Kosten, wenn die Kostenübernahme individuell beantragt wird. Das gilt auch, wenn die Impfung außerhalb der empfohlenen Altersgruppe gemacht werden soll. Ich würde einer Frau auch mit Mitte 20 noch empfehlen, sich impfen zu lassen. Denn es ist nachgewiesen, dass dies ein sehr effektiver Schutz ist.“
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Es gibt drei Krebsvorstufen – CIN 1 bis CIN 3. Sie alle basieren auf HPV-Infektionen. Aber ganz wichtig: Diese Vorstufen sind kein Krebs! Sie bilden niemals Metastasen und bleiben immer auf den Gebärmutterhals beschränkt. Wenn man diese Vorstufen mit einer kleinen Operation behandelt, dann ist die Patientin damit geheilt. Diese Vorstufen kommen in aller Regel nach einer Behandlung nicht wieder zurück. Deshalb sind die regelmäßigen Untersuchungen zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge so wichtig – denn wenn eine Krebsvorstufe diagnostiziert wird, können Maßnahmen ergriffen werden, so dass Krebs gar nicht erst entstehen kann.“
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Bei einem sehr frühen Krebsstadium kann häufig organerhaltend operiert werden. Das heißt, es werden nur ein Teil des Gebärmutterhalses oder auch der ganze Gebärmutterhals entfernt und manchmal zusätzlich die Lymphknoten im Beckenbereich, der Gebärmutterkörper bleibt erhalten. Möglich ist solch ein Eingriff, wenn der Tumor unter zwei Zentimeter groß und streng auf den Gebärmutterhals beschränkt ist. Dazu kommen noch weitere Kriterien – Krebs ist nicht gleich Krebs. Es darf keine sehr aggressive Variante sein.
Nach dem Eingriff können die Frauen auf normalem Weg schwanger werden, durch das Fehlen des Gebärmutterhalses ist jedoch das Risiko einer Frühgeburt wesentlich erhöht. Es empfiehlt sich daher die Betreuung durch einen erfahrenen Gynäkologen, zum Beispiel in einem Pränatal-Zentrum. In vielen Fällen ist eine Cerclage notwendig – hierbei wird der Gebärmutterhals durch spezielle Nähte verschlossen.
Es gibt jedoch auch Fälle, z.B. bei einem größeren Tumor, in denen nicht organerhaltend operiert werden kann. Dann werden die Gebärmutter und die Lymphknoten entfernt. Ist der Tumor über die Gebärmutter hinaus gewachsen, kann eine Radio-Chemotherapie – eine Kombination aus Bestrahlung und Chemo – eine Behandlungsmöglichkeit sein. In diesen Fällen ist eine Schwangerschaft danach nicht mehr möglich.“
Palliativmedizin und SAPV
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Die Abkürzung SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie soll Patienten ermöglichen, mit ihrer schweren Erkrankung zu Hause zu leben. Dazu müssen u.a. die Symptome, zum Beispiel Schmerzen, ausreichend gelindert werden. Ein Team aus Ärzten und Palliativpflegekräften arbeitet eng zusammen, um die Patienten in ihrem gewohnten Umfeld optimal zu versorgen. Darüber hinaus werden die Patienten und ihre Zugehörigen bei psychischen und sozialen Problemen unterstützt. Es gibt Hilfe bei Anträgen, z.B. von Entlastungsmöglichkeiten für Familien mit kleinen Kindern.
Auf die SAPV hat jeder Anspruch, der eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit einer hohen Symptomlast hat – z. B. Schmerzen, Luftnot, Blutungen, Wunden, die verbunden werden müssen, oder auch psychische Symptome wie eine schwere Depression. Die SAPV wird vollständig von den Kassen übernommen, die Patienten müssen nichts zuzahlen. Es sein kann, dass Patienten phasenweise auch wieder aus der SAPV herausgehen – zum Beispiel wenn die Symptome durch eine Chemotherapie gelindert werden können. Der Patient kann in dieser Zeit palliativmedizinisch durch den Onkologen alleine weiter versorgt werden.
Eine Vorstufe zur SAPV ist die weniger intensive AAPV – die allgemeine ambulante Palliativversorgung, die vom Hausarzt mit entsprechender AAPV-Zulassung und dem Pflegedienst geleistet wird.“
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „’Wir können nichts mehr für Sie tun’ – diesen Satz werden Patienten von uns Ärzten der HOPA niemals hören! Für uns sind Patienten auch niemals austherapiert. Austherapiert – das gibt es nach unserem Verständnis nicht, denn man kann immer etwas tun, auch wenn es keine Heilungschance mehr gibt. Es kann der Punkt kommen, an dem Arzt und Patient übereinkommen, dass eine Chemotherapie nicht mehr zu einer Besserung führt. Doch auch dann gibt es noch viele andere Behandlungsmöglichkeiten. Schwerpunkt ist dann nicht mehr die Behandlung der Krankheit, sondern die Linderung der Symptome und die Erhaltung der Lebensqualität. Wir lassen Sie nicht allein.“
Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Nein! Wir Ärzte, die auch auf Palliativmedizin spezialisiert sind, wünschen uns und unseren Patienten, dass diese ihre Krankheit nicht immer mit dem Tod verknüpfen. Die Lebenserwartung von unheilbar an Krebs erkrankten Menschen beläuft sich häufig auf viele Jahre und nicht, wie viele denken, nur Wochen oder Monate. Es gibt Krebserkrankungen, die zwar nicht geheilt, aber durch wirksame Therapien aufgehalten werden können und damit zu einer Art ‚chronischen Krankheit’ werden.
Zugleich sollten Patienten nicht verdrängen, dass ihre Erkrankung schlimmer werden kann, und sich auch Gedanken machen wie „Was ist, wenn es mir schlechter geht? Muss ich irgendetwas für meine Familie und für mich regeln? Was möchte ich, wenn ich mehr Hilfe benötige, kann ich dann zu Hause bleiben?“ Bei der Beantwortung all dieser Fragen stehen wir Ärzte von der HOPA immer beratend und mitfühlend an Ihrer Seite.“
gerinnungssprechstunde
Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Ein Hämostaseologe ist ein Arzt, der sich überwiegend mit Störungen der Blutstillung und Blutgerinnung beschäftigt, also mit Veränderungen im Gerinnungssystem, die dazu führen, dass das Blut – salopp gesprochen – zu dick- oder dünnflüssig ist. Dadurch kann es in bestimmten Situationen leichter zu Thrombosen (Gerinnseln) oder zu einer erhöhten Blutungsneigung kommen. Insbesondere leichtgradige Veränderungen im Gerinnungssystem müssen aber nicht unbedingt zu manifesten Problemen oder körperlichen Störungen führen, sondern treten oft nur in bestimmten Risiko- oder Belastungssituationen auf. Bei Frauen können bislang nicht bekannte Veränderungen im Gerinnungssystem dazu führen, dass sie nicht schwanger werden können oder es wiederholt zu Fehlgeburten kommt. Anhand bestimmter Bluttests können solche Veränderungen diagnostiziert oder ausgeschlossen werden. Falls tatsächlich eine Gerinnungsstörung vorliegt, ist in den meisten Fällen auch eine medikamentöse Therapie möglich, die den Erfolg einer Schwangerschaft verbessert.“
Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Das HELLP-Syndrom, eine Sonderform der Präklampsie/Gestose – auch Schwangerschaftsvergiftung genannt –, ist eine seltene und sehr schwere Komplikation, die überwiegend im letzten Schwangerschaftsdrittel auftreten und zu hohen gesundheitlichen bis hin zu lebensbedrohlichen Risiken für die werdende Mutter und das Kind führen kann. Neben einem Absinken der mütterlichen Blutplättchen (Thrombozyten) und erhöhten Leberwerten kommt es zu Blutarmut. Symptomatisch klagen die Patientinnen oft anfangs über (Ober-)Bauchschmerzen. Außerdem können Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen und Sehstörungen auftreten. Weitere mögliche Phänomene sind ein erhöhter Blutdruck, ein erhöhter Eiweißverlust im Urin und Wassereinlagerungen in den Knöcheln und Unterschenkeln. Beim ungeborenen Kind können Wachstumsverzögerungen ein erster Hinweis auf ein HELLP-Syndrom sein. Treten diese Beschwerden in der Schwangerschaft auf, sollten Sie sich zur weiteren Abklärung schnellstmöglich bei ihrem Gynäkologen, ihrer Hebamme oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses vorstellen. Die genaue Ursache für das HELLP-Syndrom ist noch nicht eindeutig geklärt, es gibt jedoch wissenschaftliche Hinweise darauf, dass u.a. Veränderungen an den Blutgefäßwänden der Plazenta zu einer Aktivierung des Gerinnungssystems führen können, die wiederum zu diesen schweren Komplikationen führt. Ein HELLP-Syndrom erfordert immer eine intensive, stationäre Betreuung der Schwangeren. Werden Hinweise auf ein drohendes HELLP-Syndrom bzw. eine Präklampsie rechtzeitig im Rahmen der Schwangerenvorsorge erkannt, ist eine Therapie und Überwachung zur Minderung und Vermeidung von schwersten Komplikationen möglich. Der Name des HELLP-Syndroms leitet sich übrigens aus den für die Erkrankung typischen Laborbefunde ab: Haemolysis (hämolytische Anämie), Elevated Liver enzymes (erhöhte Leberenzyme) und Low Platelet count (Verminderung der Thrombozytenzahl/Blutplättchen).“
Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Besteht eine erhöhte Blutungsneigung – sei es durch eine angeborene oder erworbene Störung oder auch durch die Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten – ist ein Notfallausweis absolut sinnvoll. Er wird vom behandelnden Arzt oder der Gerinnungsambulanz ausgestellt und sollte immer im Portemonnaie bei sich getragen werden. Im Notfall gibt der Notfallausweis Aufschluss über die jeweils vorliegende Gerinnungsstörung bzw. die gerinnungshemmende Medikation, die eingenommen wird. Auch sind darin häufig Informationen über Therapiemöglichkeiten oder Gegenmaßnahmen im Falle von Blutungen oder bei einer Überdosierung mit gerinnungshemmenden Medikamenten vermerkt.“
Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Bestimmte Erkrankungen wie Schlaganfälle, Herzinfarkte, Veränderungen der Blutgefäße und manche Formen von Herzrhythmusstörungen erfordern die vorrübergehende oder dauerhafte Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten, die die Prognose der Erkrankung verbessern. Auch Menschen, die an einer erblich bedingten oder erworbenen Gerinnungsstörung leiden, müssen mitunter so genannte Blutverdünner einnehmen. Es gibt viele verschiedene Gerinnungshemmer, die in ihrem Wirkungsmechanismus, ihrer Stärke und Einnahme zum Teil stark unterscheiden. Das Spektrum reicht von ASS (Aspirin) über Heparin bis zum oft zitierten Marcumar – um nur einige Beispiele zu nennen. Da diese Medikamente das Blut letztendlich dünnflüssiger machen, ist dadurch die Blutstillung und Blutgerinnung verlängert bzw. gehemmt. Es können somit u.a. leichter Hämatome (blaue Flecken) entstehen und nach Verletzungen dauert die Blutstillung länger bzw. die Wundheilung kann verzögert sein. In schlimmsten Fällen einer Überdosierung kann es auch zu unkontrollierbaren (inneren) Blutungen kommen. So unterschiedlich wie die verschiedenen Gerinnungshemmer wirken so unterschiedlich ist auch ihre Einnahme und Überwachung: Manche Medikamente sind relativ einfach einzunehmen, andere benötigen zur Einstellung der individuellen Dosis zunächst eine sehr engmaschige ärztliche Überwachung mit regelmäßigen Kontrollen der Laborwerte. In jedem Fall wird der Arzt gemeinsam mit dem Patienten den individuellen Nutzen und die Risiken solcher Arzneimitteltherapie sorgfältig abwägen.“
Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Muss ein Mensch dauerhaft bestimmte höhergradige Medikamente zur Blutverdünnung wie Vitamin-K-Antagonisten (Phenprocoumon/Marcumar oder Warfarin einnehmen, ist die Ermittlung der individuellen Dosierung extrem wichtig. Die Medikamentenwirkung ist hier abhängig vom Vitamin-K-Gehalt der Nahrung: Menschen, die z.B. viel Kohlgemüse zu sich nehmen, benötigen eine höhere Medikamentendosis. Auch das Lebensalter und Geschlecht haben neben einigen weiteren Faktoren Einfluss auf die Medikamentenwirkung und Dosierung. Daher sind zunächst mitunter auch (mehrmals) wöchentliche Kontrollen der Gerinnungswerte im Blut und die damit verbundene Dosisanpassung notwendig. Ist die individuelle Zieldosis eingestellt, sind nur alle paar Wochen Kontrolltermine beim Hausarzt erforderlich. Es gibt aber auch Selbstmessgeräte, die nach entsprechender Schulung der Patienten von der Krankenkasse übernommen werden. Der Selbsttest funktioniert ähnlich wie die Blutzuckermessung bei Diabetikern: Nach einem kleinen Pieks in die Fingerkuppe wird ein Tropfen Blut auf einen Teststreifen gegeben. Ein kleines Gerät zeigt Ihnen dann binnen einer Minute Ihren Gerinnungswert an. Die Selbsttests ersetzen die Praxisbesuche allerdings nicht vollständig – die Ergebnisse sollten regelmäßig mit dem Arzt besprochen werden.
Bei anderen gerinnungshemmenden Medikamenten (z.B. bei den so genannten direkten oder neuen oralen Antikoagulantien/DOAKs oder NOAKs) erfolgt die Dosis standardisiert nach Therapieindikation. Zwar sollten auch hier wie bei jeder dauerhaften Medikamenteneinnahme regelmäßige ärztliche Kontrollen zur laufenden Nutzen- und Risikoabwägung erfolgen, jedoch müssen diese in der Regel nicht so engmaschig sein.“
Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Wenn bei einem Menschen eine erhöhte Thromboseneigung besteht oder er bereits eine Thrombose hatte, sollten in Risikosituationen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Zu solchen Risikosituationen zählen Operationen, Unfälle, Infektionen, die meist mit einem erhöhten Flüssigkeitsverlust einhergehen z. B. aufgrund von Durchfall oder hohem Fieber. Auch eine Einschränkung der Beweglichkeit – wie z.B. auf längeren Flug- oder auch Autoreisen oder bei länger andauernder Bettruhe aus gesundheitlichen Gründen – kann eine Thrombose begünstigen. Vorbeugen kann man durch viel Trinken, regemäßige Bewegung (wenn möglich) und das konsequente Tragen von Kompressionsstrümpfen aus dem Sanitätshaus. Zusätzlich dazu sollte mit dem behandelnden Arzt je nach Risikokonstellation bzw. Grunderkrankung ggf. die prophylaktische Einnahme von Gerinnungshemmern besprochen werden.
Frauen, bei denen eine erhöhte Thromboseneigung bekannt ist oder die bereits eine Thrombose oder Lungenembolie durchgemacht haben, sollten möglich keine Hormonpräparate zur Empfängnisverhütung (Antibaby-Pille) oder Hormonersatztherapien in den Wechseljahren verwenden. Im Falle einer Schwangerschaft bzw. im Wochenbett sollten Sie sich zur Thromboseprophylaxe ärztlich beraten lassen. Darüber hinaus führt sowohl Rauchen als auch Übergewicht zu einer Erhöhung des Thromboserisikos.“
Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Während einer Schwangerschaft kommt es zu umfangreichen hormonellen und biochemischen Veränderungen im mütterlichen Organismus, die auch den Blut- und Lymphfluss betreffen. Bis nach der sechswöchigen Wochenbettphase im Anschluss an die Entbindung besteht ein leicht erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Blutgerinnseln (so genannten Thrombosen) insbesondere in den Beinvenen. Schwangere sollten daher auf eine ausreichende Trinkmenge und regelmäßige Bewegung achten. Bei Neigung zu Wassereinlagerungen in den Knöcheln oder Beinen können Kompressionsstrümpfe helfen, die vom Arzt verschrieben werden und in Sanitätshäusern erhältlich sind. In Fällen von längerer Bettruhe, hochfieberhaften Infekten, einem erhöhten Flüssigkeitsverlust aufgrund von Durchfällen oder Erbrechen sowie bei einer längeren Bewegungseinschränkung z.B. bei Langstreckenflügen oder mehrstündigen Autofahrten, ist die Thrombosegefahr erhöht. Insbesondere Frauen, die an einer (meist erblich bedingten) Gerinnungsstörung leiden, haben in der Schwangerschaft und Wochenbettphase eine deutlich erhöhtes Risiko, eine Thrombose oder sogar Lungenembolie zu erleiden und benötigen daher oft auch während der Schwangerschaft und Wochenbettphase eine Gerinnungshemmung/Heparintherapie zur Minimierung des Thromboserisikos.“
transfusionsmedizin
Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Bluttransfusionen sind in Deutschland sehr sicher, weil die hierzulande verabreichten Konserven im weltweiten Vergleich den höchsten Sicherheitsstandards unterliegen. So regeln das Transfusionsgesetz und die sog. Hämotherapie-Richtlinien detailliert, wie die einzelnen Handlungsschritte von der Auswahl des Spenders bis zur Überwachung des Empfängers zu erfolgen haben. Neben seltenen, vorübergehenden kleineren Unverträglichkeitsreaktionen besteht lediglich ein sehr seltenes, aber prinzipiell nicht zu 100% ausschließbares Restrisiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten. Die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Infektionen durch Blutkonserven liegen für HIV bei ca. 1:15 Millionen, für Hepatitis C bei ca. 1:75 Millionen und für Hepatitis B bei ca. 1:8 Millionen. Zum Vergleich dazu: Die Wahrscheinlichkeit, vom Blitz getroffen zu werden, liegt bei etwa 1:3 Millionen, 6 Richtige im Lotto zu tippen bei etwa 1:13 Millionen.
Diese niedrigen Infektionsraten werden dadurch erreicht, dass Blutspender in Deutschland sorgfältig überwacht werden und jede Blutspende einzeln getestet wird. Vorgeschrieben ist die Testung des Spenders auf HIV, Hepatitis B und Syphilis. Einige Blutspendedienste schließen darüber hinaus freiwillig z.B. auch den Parvovirus und den Cytomegalievirus aus.
Auch das Blut selbst wird mehreren Tests unterzogen. So durchläuft eine Blutspende für ein Erythrozytenkonzentrat beispielsweise im ersten Schritt die sog. „Inline-Filtration“ – ein Filterverfahren, bei dem weiße Blutkörperchen und Blutplättchen nahezu vollständig entfernt werden. So werden mögliche Krankheitserreger, die an weiße Blutkörperchen oder Blutplättchen gebunden sind, eliminiert.“